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Schon 1924 wurde in der "Genfer Erklärung" das Recht der Kinder angesprochen. 1959 hatten die Vereinigten Staaten an der Generalversammlung die Kinderrechte unter den Menschenrechten nochmals bestätigt. 
Die heutigen Kinderrechte wurden von der UNO am 20. November 1989 an der Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 definitiv in Kraft. 
Die Schweiz unterzeichnete 1997.
Untenstehend finden sie alle UN-Kinderrechte erklärt. 
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Mit statt über Kinder reden! 

...und manchmal nur zuhören

anstatt zu reden!

 

 

 

 

Untenstehend finden Sie die wichtigsten Punkte - im PDF finden Sie alle UN-Kinderrechtskonventionen: 

Kinder sind eigene Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen. So haben die Kinder auch eigene Ansichten für verschiedene Dinge. Verschaffen wir den Kindern Gehör und lassen sie mitreden. Denn... wie soll ein Kind lernen, wenn die Erwachsenen immer über deren Kopf hinweg Entscheidungen treffen. Lasst sie mitreden, lasst sie an Entscheidungen teilhaben. Denn so lernen sie in einer Demokratie, dass sie Mitspracherecht haben und ihre Bedürfnisse/Vorstellungen Kund tun dürfen!


Ein super Beispiel: Es gibt Kindertagesstätten, wo die Kinder mitentscheiden, also partizipieren können,

ob eine Betreuungsperson angestellt wird oder nicht!

 

Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Vertrag, wo sich 196 Länder verpflichtet haben, die Rechte der Kinder in ihrem Land zu verteidigen. Der besteht seit dem 20. November 1989. Die Schweiz unterzeichnete ihn im Jahr 1997. Es sind total 54 Artikel in diesem Vertrag. Deren wichtigsten 10 werden hier beschrieben. Der Link zu den weiteren Artikel ist ganz unten zu finden.

 

 

Die Kinderrechte

 

Die Kinderrechtskonvention gilt für alle Menschen, die noch nicht volljährig sind und noch nicht wählen dürfen.

In den meisten Ländern somit von 0 bis 18 Jahren. Die folgenden Aufführungen gelten somit für alle bis 18 Jahren:

 

Recht auf Gleichheit

Gleiche Rechte für alle! Jedes Kind ist gleich viel wert, alle Kinder haben die gleichen Rechte.

Egal, welchem Geschlecht sie angehören, aus welchem Land sie stammen, welche Hautfarbe

sie haben, welchem Glauben sie angehören, welche Sprache sie sprechen. Es macht keinen

Unterschied, ob ein Kind arm oder reich ist, zu einer Minderheit gehört oder nicht.

 

Recht auf Gesundheit

Allen Kindern sollen ihre Grundbedürfnisse erfüllt werden: gute Nahrungsmittel, Zugang zu

sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen, Kleidung, ein Dach über dem Kopf, ärztliche

Betreuung und Versorgung, Schutz vor Suchtstoffen, Gesundheitsvorsorge sowie Impfungen.

Kinder sollen allgemein gesund aufwachsen mit positiven Zukunftsaussichten in einer

möglichst intakten Umwelt.

 

Recht auf Bildung

Mädchen und Jungen haben das Recht, eine Schule zu besuchen und eine Ausbildung

zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Ihre Fähigkeiten und

Talente sollen gefördert werden. Grundschule und Schulbücher sollen kostenlos sein,

weiterführende Schulen allen Kindern offen stehen, unabhängig von ihrer Herkunft.

Die Schule soll Freude machen und keine Angst verursachen.

 

Recht auf elterliche Fürsorge

Mutter und Vater sind die wichtigsten Menschen für Kinder und ihre Entwicklung. Deshalb geniessen Eltern besonderen Schutz und haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe bei der Erziehung. Mutter und Vater sind gemeinsam für die Erziehung verantwortlich. Ein Kind hat ein Recht darauf, regelmässig persönlichen Kontakt zu beiden Eltern zu haben.

Werden Kinder vernachlässigt oder misshandelt, haben die Kinder ein Recht auf Hilfe. Wird das Wohl des Kindes durch Mutter oder Vater gefährdet, kann ein Kind von seinen Eltern getrennt werden. Darüber muss aber immer ein unabhängiges Gericht entscheiden. Ein Kind, das seine Eltern verliert, von Mutter und Vater verlassen wird oder es aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr bei ihnen aushält, hat Anspruch auf Schutz und Hilfe.

 

Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre

Kinder und Jugendliche haben das Recht, dass ihr Privatleben, ihre Würde, ihr Ruf und ihre persönliche Ehre geachtet werden. Niemand darf willkürlich (wahllos) oder rechtswidrig (ohne entsprechende Genehmigung) in das Privatleben von Kindern und Jugendlichen eingreifen. Die Familie jedes Mädchens und jedes Jungens, seine Wohnung oder sein Schriftverkehr (zum Beispiel Briefe, E-Mails, SMS) sind Privatsache. Das müssen alle respektieren, auch Kinder und Jugendliche untereinander. Falls doch etwas passiert, was das Kind in seinem Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre angreift oder beeinträchtigt, kann es rechtliche Unterstützung und Hilfe bekommen.

Es gibt Dinge, die niemand etwas angehen! Alle Kinder haben das Recht auf ein Privatleben und auch auf Geheimnisse (solange sie dem Kind nicht schaden). Es gibt aber auch Situationen, wo sich Eltern einmischen dürfen - und müssen! Denn sie haben die Aufgabe, ihre Kinder zu erziehen. Und vor Gefahren zu schützen!

 

Recht auf Meinungsäusserung, Information und Gehör

Jedes Kind, jeder Jugendliche hat das Recht, seine Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse frei zu äussern. Deren Meinung muss bei allen Dingen, die das Kind betreffen, angemessen beachtet werden: zu Hause, in der Schule, in der Freizeit, bei Ämtern und vor Gericht.

Kinder haben das Recht, sich zu versammeln und gemeinsam mit andern für die eigene Meinung einzutreten. Informationen zu verbreiten, im Rahmen der Gesetze. Jedes Kind, jeder Jugendliche darf sich Informationen durch Medien beschaffen, die auch für sie verständlich sein sollen. Mädchen und Jungen sollen vor Gewalt, Brutalität, Schund und Ekel in den Medien geschützt werden, auch im Internet. Jedes Mädchen und jeder Junge hat ein Recht auf Religionsfreiheit. Alle Kinder und Jugendlichen sollen über die Kinderrechte informiert werden.

 

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Jedem Kind und Jugendlichen im Krieg und auf der Flucht soll das Land, in das es flüchtet, besonderen Schutz bieten. Kein Heranwachsender darf in ein Kriegsgebiet zurück geschickt werden. Kinder, die ohne Eltern und Familienangehörige fliehen, muss im Zufluchtsland geholfen werden, auch, wenn sie ihre Eltern nachholen wollen. Eltern dürfen umgekehrt ein Kind nachholen, wenn sie selbst in ein sicheres Land geflüchtet sind.

Kein Kind darf gezwungen werden, in einem Krieg/Bürgerkrieg mitzumachen oder als Soldat zum Militärdienst herangezogen werden, wenn es jünger als 15 Jahre alt ist. Flüchtlingskinder sollen im Asylland dieselben Rechte haben wie einheimische Kinder.

 

Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt

Gewalt gegen Kinder ist verboten. Niemand darf ein Kind schlagen, einsperren, massiv unter Druck setzen oder zu etwas zwingen, wovor es sich fürchtet oder ekelt. Kein Kind darf ausgebeutet oder ausgenutzt werden (Gesundheit, Notlage, Arbeitskraft, Körper). Gesundheitsschädigende Kinderarbeit ist verboten, Bildung und Schule haben Vorrang. Kinder dürfen nicht verkauft, gekauft, entführt oder gegen ihren Willen ins Ausland verschleppt werden. Kein Kind und kein Jugendlicher darf gefoltert, zu lebenslanger Haft oder gar zur Todesstrafe verurteilt werden, egal, was es sich zuschulden kommen liess.

 

Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe

Jedes Kind hat ein Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe. Jedes Kind darf sich an Freizeitaktivitäten mit anderen Jungen und Mädchen beteiligen, ebenso am künstlerischen und kulturellem Leben.

 

Recht auf Betreuung bei Behinderung

Jedes behinderte Kind (beeinträchtigtes Kind) hat das Recht, seinen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechend gefördert zu werden, damit es aktiv am Leben teilnehmen kann. Auch die betreuenden Eltern sollen bei ihrer Aufgabe unterstützt werden, behinderte Kinder zu begleiten.

 

 

Die 60jährige Dame (als Kind Missbrauchs-Opfer) sagte:
"Es hat sich nichts geändert! Früher schauten alle weg, heute schauen alle zu!"

 

 

Ein Video von Unicef zum Thema Kinderrechte: hier klicken!


Wie schütze ich mein Kind aktiv?
Die 7 Präventionspunkte!

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