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Kinderrechte - kurz & einfach!
Die Kinderrechte sind in 54 Artikel unterteilt. Davon betreffen die ersten 41 klar die Kinderrechte, Artikel 42 bis 54 sind von organisatorischer Bedeutung.
Die folgenden Artikel sind ganz kurz gefasst. Ganz detaillierte Artikel sind unter UN-Kinderrechtkonvention geschrieben.
Artikel 42 bis 54 betrifft das Organisatorische.
Hier wird geregelt, wie die Vertragsstaaten mit der Konvention umzugehen haben.
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